Bundesgerichtshof lässt sämtliche Anklagepunkte gegen syrischen Arzt zu
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main muss wegen aller Vorwürfe der Anklage gegen einen syrischen Arzt verhandeln. Auch die zehn Fälle von möglichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, in denen das OLG die Anklage ablehnte, müssten verhandelt werden, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Er gab damit einer Beschwerde des Generalbundesanwalts statt, der Alaa M. Folter und den Mord an einem Gefangenen in Syrien vorwirft.