Gericht: Mündliche Auskunft von Reisebüro muss stimmen
01.01.1970
Verbraucher müssen sich auf mündliche Auskünfte eines Reisebüro verlassen können. Bei unvollständigen oder falschen Angaben haftet der Reiseveranstalter, wie das Landgericht Rostock in einem am Freitag ergangenen Urteil entschied. Im verhandelten Fall hatte ein Frau geklagt, deren Familie eine Kreuzfahrt in den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht hatte antreten können, weil der Reisepass eines der Kinder nicht akzeptiert wurde.