BGH erlaubt von US-Bundespolizei aufgezeichnete Nachrichten als Beweismittel
01.01.1970
Von der US-Bundespolizei FBI heimlich aufgezeichnete Nachrichten zwischen Verdächtigen sind einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge in deutschen Prozessen im Fall schwerer Straftaten grundsätzlich uneingeschränkt als Beweismittel verwertbar. Es gebe keine ausdrückliche Regelung im deutschen Recht, aus der sich eine nur eingeschränkte Verwertbarkeit von durch Rechtshilfe erlangten Beweisen ergebe, entschied der BGH am Donnerstag in Karlsruhe in einem Revisionsverfahren zu einem Urteil wegen Drogenhandels in großem Stil. (Az. 1 StR 54/24)