Bundesverwaltungsgericht kippt nächtliche Betriebsbeschränkung für Windräder
01.01.1970
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Erweiterung von Windparks erleichtert und damit den rechtlichen Lärmschutz für etwas entferntere Anwohner verschlechtert. Nach einem am Donnerstag verkündeten Urteil können diese nicht auf einer genauen Einhaltung nächtlicher Lärmwerte bestehen. Vielmehr müssen die Behörden auch nachts einen regulären Betrieb zulassen, wenn die Zusatzbelastung gering ist. (Az. 7 C 4.24)