EU-Gerichtshof stärkt Rechte von Reisenden bei Insolvenz des Reiseveranstalters
Auch Reisende, die vor der Insolvenz des Reiseveranstalters bereits wegen außergewöhnlicher Umstände von der Reise zurückgetreten waren, profitieren von der Versicherung gegen die Folgen der Insolvenz. Es gebe keinen Grund, diese Reisenden anders zu behandeln als solche, die wegen der Insolvenz ihre Reise nicht antreten konnten, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Montag veröffentlichten Urteil. (Az. C-771/22 und C-45/23)