Gerichtsentscheidung in Hessen: Vergesellschaftung von Papagei muss versucht werden
Eine hessische Papageienhalterin muss ihren Kongo-Graupapagei für mindestens zwei Wochen an eine Einrichtung abgeben, in der versucht wird, ihn mit anderen Vögeln zu vergesellschaften. Ihr Eilantrag gegen entsprechende Anordnungen des Landkreises Gießen scheiterte, wie das dortige Verwaltungsgericht am Montag mitteilte. Das Gericht sah ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Einzelhaltung nicht artgerecht sei.