Schneider erschossen und Leiche zerstückelt: Mordurteil aus Kleve rechtskräftig / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv
Die Verurteilung eines Manns wegen der Ermordung eines 56-jährigen Schneiders im nordrhein-westfälischen Moers ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf Ende November die Revision des Angeklagten als unbegründet, wie das Landgericht Kleve am Dienstag mitteilte. Das Gericht hatte den Mann im Oktober 2023 wegen Mordes aus Habgier und Brandstiftung zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Nach den Feststellungen des Gerichts war das Opfer, ein 56-jährige Schneider aus Moers, mit dem Beschuldigten befreundet. Der Beschuldigte befand sich in finanziellen Nöten, als er erfuhr, dass sein Freund Bargeld und Gold in seiner Wohnung aufbewahrte. Am 12. September 2022 zwang er ihn dann unter Vorhalten einer Schusswaffe, das Versteck zu verraten.
Nach Offenlegung des Verstecks wollte der 56-Jährige fliehen. Daraufhin erschoss der Beschuldigte den Mann von hinten. Um Spuren zu verwischen, zerstückelte der Täter mit weiteren Komplizen die Leiche. Er verpackte die zerstückelte Leiche in Plastiktüten und vergrub sie in einem Wald. Später setzte er die Wohnung des Opfers in Brand, um die Tat zu verschleiern.
In einem zweiten Prozess in dem Mordfall fiel Anfang des Jahres auch ein Urteil gegen die frühere Ehefrau des Getöteten. Sie wurde vom Landgericht Kleve als Drahtzieherin der Gewalttat wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
C.F.Salvi--BD