Mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Klette bleibt in Untersuchungshaft / Foto: JOHN MACDOUGALL - AFP/Archiv
Die mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Daniela Klette bleibt in Untersuchungshaft. Die Untersuchungshaft wird aber nicht mehr auf einen dringenden Tatverdacht wegen versuchten Mordes gestützt, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts im niedersächsischen Celle am Freitag sagte. Dringend verdächtig sei Klette dagegen, sich an acht Raubüberfällen in verschiedenen Bundesländern beteiligt und verbotene Waffen besessen zu haben.
Das Oberlandesgericht nahm die sogenannte Haftprüfung vor, wie es bei längerer Untersuchungshaft vorgesehen ist. Über die Zulassung der Anklage entscheidet dagegen das Verdener Landgericht. Die Staatsanwaltschaft Verden hatte im November Anklage wegen schweren Raubs, schwerer räuberischer Erpressung und versuchten Mordes gegen die 66-Jährige erhoben.
Klette soll demnach gemeinsam mit den ebenfalls untergetauchten früheren RAF-Terroristen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub in den Jahren 1999 bis 2016 Geldtransporter und Kassenbüros von Supermärkten überfallen haben, um das Leben im Untergrund zu finanzieren. Die drei sollen vor rund 35 Jahren zur aktiven sogenannten Kommandoebene der RAF gehört und sich dabei an Anschlägen beteiligt haben.
Die linksextremistische Rote Armee Fraktion (RAF) war von Anfang der 70er Jahre bis Anfang der 90er Jahre aktiv. Der Gruppierung werden mehr als 30 Morde zugeschrieben. 1998 erklärt sich die RAF nach Jahren der Inaktivität für aufgelöst. Klette, Garweg und Staub tauchten unter. Klette wurde Ende Februar in Berlin gefasst, wo sie unerkannt gelebt hatte. Nach Garweg und Staub wird weiter gesucht.
Der zuständige Senat am Oberlandesgericht halte Klette auch des versuchten Mordes bei einem Überfall auf einen Geldtransporter für verdächtig, teilte das Gericht mit - es liege aber eben kein dringender Tatverdacht vor. Die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung wegen versuchten Mordes müsste dafür hoch sein, diese Schwelle sei nach der Aktenlage nicht erreicht.
Das bedeutet nicht, dass Klette nicht wegen versuchten Mordes vor Gericht stehen kann. In einer möglichen Hauptverhandlung müsste der Vorwurf genauer aufgeklärt werden, erklärte das Oberlandesgericht. Zuerst hatte "Zeit Online" berichtet.
Um Vorwürfe aus der RAF-Zeit geht es in Niedersachsen nicht. Die Zuständigkeit dafür liegt bei der Bundesanwaltschaft. Klette wurde nach ihrer Festnahme im Februar zusätzlich ein seit 2018 bestehender Haftbefehl der Karlsruher Behörde eröffnet, unter anderem wegen des Vorwurfs zweier versuchter Morde.
Sie soll an einem gescheiterten Anschlag auf ein Gebäude der Deutschen Bank im hessischen Eschborn im Jahr 1990, einem Schusswaffenanschlag auf die US-Botschaft in Bonn 1991 und einem Sprengstoffanschlag auf einen Gefängnisneubau im hessischen Weiterstadt 1993 beteiligt gewesen sein.
Garweg meldete sich am Freitag erstmals aus dem Untergrund zu Wort. Die "wochentaz" zitierte aus einem Schreiben Garwegs. Darin betont er, dass er sich weiterhin als "Teil der revolutionären Linken" betrachtet. Über seinen Aufenthaltsort schreibt Garweg nichts. Auch zu den gewaltsamen Taten der RAF äußert sich Garweg dem Bericht zufolge nicht. Er verteidigt diese aber als "revolutionäre Gegenbewegung" gegen die "strukturelle Gewalt des Systems".
M.Arya--BD