Menschenrechtsgericht verurteilt Frankreich wegen Festhaltens an "ehelicher Pflicht"
Weil ein französisches Gericht in einem Scheidungsverfahren auf die "eheliche Pflicht" zum Geschlechtsverkehr verwiesen hatte, hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag Frankreich verurteilt. Die "eheliche Pflicht", wie das französische Gericht sie darstelle, berücksichtige nicht, dass Einvernehmlichkeit Voraussetzung für jeglichen Sex sei, betonten die Richter in Straßburg. Sie gaben der Klägerin recht, die dagegen protestiert hatte, dass sie in ihrem Scheidungsverfahren schuldig gesprochen worden war, weil sie Sex mit ihrem Mann abgelehnt hatte.