Bundesregierung will Unterstützung der AfD durch Musk nicht bewerten / Foto: Allison ROBBERT - POOL/AFP
Die Bundesregierung will die Unterstützung der AfD durch US-Milliardär Elon Musk auf seinem Online-Netzwerk X nicht bewerten. "Wir haben das natürlich zur Kenntnis genommen und selbstverständlich gilt die Meinungsfreiheit auch bei X", sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Hoffmann am Freitag in Berlin. Die Bundesregierung wolle das nicht kommentieren. Sie plant demnach auch nicht, ihre Konten bei X einzustellen.
Musk hatte in dem Kurzbotschaftsdienst in der Nacht zum Freitag geschrieben "Nur die AfD kann Deutschland retten". Die in Teilen rechtsextremistische Partei griff Musks Äußerung umgehend auf und verbreitete sie über ihre Konten bei sozialen Netzwerken weiter. Musk ist nicht nur Unternehmer, sondern steht auch den künftigen US-Präsidenten Donald Trump nahe. Er soll für diesen für mehr Effizienz im Regierungsapparat sorgen.
Es sei nicht das erste Mal, dass Musk die deutsche Politik kommentiere, sagte Hoffmann. "Wir bewerten das nicht." Hoffmann verwies aber darauf, dass die Bundesregierung in der Vergangenheit bereits ihrer "Sorge Ausdruck verliehen" habe, "wie sich X in den vergangenen Jahren und speziell seit der Übernahme von Elon Musk entwickelt hat".
"Trotzdem kommen wir in der Abwägung immer wieder zu dem Ergebnis, dass wir auch auf X bleiben", sagte die stellvertretende Regierungssprecherin. Es sei "eben doch ein wichtiges Medium (...), um Menschen zu erreichen und zu informieren". Und es könne auch "erhebliche Nachteile" mit sich bringen, "wenn die Bundesregierung oder der Bundeskanzler auf relevanten sozialen Medien nicht vertreten sind".
"Ausländisch gesteuerte Desinformation ist ein großes Problem", sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes. "Gleichzeitig können wir halt in unserem Kampf gegen Desinformation und in unserem Informationsauftrag, den wir ja haben, relevante Plattformen nicht einfach so nur den Akteuren überlassen, die dort anders unterwegs sind."
"Nur allgemein" und nicht zum konkreten Fall verwies Hoffmann dann auf das EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA). Es mache auch Vorgaben, wie sich Online-Plattformen in Wahlkämpfen verhalten müssten. Bei Verstößen müsse hier die EU-Kommission tätig werden.
B.Chakrabarti--BD