Stromlieferanten sollen nach Ende der EEG-Umlage zu Preissenkung verpflichtet werden
Die Bundesregierung will sicherstellen, dass die vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage bei den Stromkunden ankommt. Stromanbieter sollen deshalb gesetzlich dazu verpflichtet werden, die Absenkung von 3,723 Cent pro Kilowattstunde vollständig an ihre Kunden weiterzugeben, wie das Bundeswirtschaftsministerium am Montag bei einer Vorstellung der Eckpunkte des Gesetzespakets erklärte. Die Preisänderung muss den Plänen zufolge nicht angekündigt werden, Stromanbieter müssen die Preissenkung in der Verbrauchsmitteilung künftig automatisch ausweisen und berücksichtigen.