Bundesverwaltungsgericht: LNG-Schiff in Wilhelmshaven darf mit Chlor gereinigt werden / Foto: Michael Sohn - POOL/AFP/Archiv
Die Rohre in dem vor Wilhelmshaven liegenden Flüssiggasterminal "Höegh Esperanza" dürfen mit Chlor gereinigt werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Donnerstagnachmittag eine Klage der Deutschen Umwelthilfe dagegen zurück. Das Reinigungsverfahren, die sogenannte Elektrochlorierung, entspreche dem vom Gesetz geforderten Stand der Technik. (Az. 7 A 14.23)
Das Spezialschiff hatte Anfang 2023 den Betrieb in Wilhelmshaven aufgenommen. Es handelt sich um ein schwimmendes Terminal, an dem Schiffe andocken können, die Flüssiggas (LNG) geladen haben. Dieses wird auf der "Esperanza" wieder gasförmig gemacht und ins deutsche Gasnetz eingespeist.
Dem Betreiber wurde erlaubt, Abwasser wieder ins Meer einzuleiten. Das Seewasser wird unter anderem zum Erwärmen des gekühlten Erdgases und zur Kühlung der Maschine genutzt. Bei der Elektrochlorierung wird das im Wasser enthaltene Salz mittels Elektrolyse gespalten, um so Chlor zu gewinnen.
Das wirke dem sogenannten Biofouling, also dem Bewuchs durch Seepocken, Muscheln und andere Organismen, in den Rohrleitungen entgegen, erklärte das Gericht. Ohne ein effektives Antifouling-Verfahren sei der Betrieb des Spezialschiffs nicht möglich. Es gebe aber Grenzwerte für den Chlorgehalt.
Die Umwelthilfe sieht hier "massive Risiken für Umwelt und Artenvielfalt". Sie klagte, um zu erreichen, dass statt der Elektrochlorierung das sogenannte Ultraschallverfahren zum Einsatz kommt, bei dem keine Biozide gebraucht werden. Die Klage scheiterte aber nun.
Das Ultraschallverfahren sei in der Praxis noch nicht bewährt, erklärte das Gericht. Dass es schon auf Seeschiffen eingesetzt werde, reiche nicht aus - die Systeme auf der "Esperanza" seien viel größer als auf herkömmlichen Schiffen. Auch dass das Ultraschallverfahren schon auf einem weiteren LNG-Terminal vor Wilhelmshaven, der "Excelerate Excelsior", angewandt werde, könne nicht als praktische Bewährung gesehen werden.
Die Umwelthilfe warnte nach dem Urteil vor einer ernsthaften Gefährdung des Wattenmeers. Nun müsse die niedersächsische Landesregierung "die politische Verantwortung übernehmen und eine Umrüstung des Terminalschiffs in die Wege leiten", forderte Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.
X.Badami--BD