Im mündlichen Verfahren des Kapitalanleger-Musterverfahrens wegen der Wirecard-Pleite hat das Gericht den Anlegern wenig Hoffnung auf Entschädigung gemacht. "Nach vorläufiger Einschätzung" könnten zahlreiche Forderungen "als unbestimmt und daher unzulässig abzuweisen sein", erklärte das Bayerische Oberste Landesgericht in München am Freitag. Auch könnten einzelne Feststellungsziele "mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig sein". Eine Entscheidung soll am 28. Februar bekannt gegeben werden.
Wirecard galt einst als deutscher Hoffnungsträger und seine Aktie als gute Investition. Doch die Chefetage des Münchner Unternehmens soll über Jahre Scheingeschäfte in Milliardenhöhe verbucht und den Umsatz so immer weiter künstlich aufgebläht haben. So schaffte es das Unternehmen in den Dax. Ende Juni 2020 meldete Wirecard dann Insolvenz an. Tausende Anlegerinnen und Anleger verloren viel Geld.
Bei dem Unternehmen selbst ist nichts mehr zu holen. Die klagenden Anleger hoffen darauf, dass der ehemalige Wirecard-Chef Markus Braun, weitere Manager des Unternehmens, der Insolvenzverwalter Michael Jaffé sowie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, die mehr als ein Jahrzehnt lang Wirtschaftsprüfer von Wirecard gewesen war, zur Verantwortung gezogen werden können.
Das Musterverfahren bündelt rund 8500 entsprechende Klagen. Allein aus diesen Verfahren ergibt sich eine geforderte Entschädigungssumme von rund 750 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere rund 19.000 Anlegerinnen und Anleger, die kein eigenes Verfahren eingeleitet haben, sich aber dem Musterverfahren angeschlossen haben.
R.Altobelli--BD