Angesichts von Klagen über niedrige Einkommen in der Landwirtschaft will Brüssel die finanziellen Bedingungen für Bauern verbessern. Die EU-Kommission kündigte am Dienstag unter anderem an, die Höchstgrenze für bestimmte Fördermittel deutlich anzuheben und gab damit dem Druck aus Mitgliedstaaten wie Deutschland und Frankreich nach. Sie will zudem die Voraussetzungen für fairere Verträge zwischen Bauern und ihren Abnehmern schaffen.
Landwirtinnen und Landwirte sollen künftig einen einfacheren Zugang zu Fördergeldern aus Brüssel bekommen. Dafür kündigte die Kommission an, die Höchstgrenze für Gelder unter der sogenannten De-minimis-Regelung, für die eine zusätzliche Prüfung durch die EU-Kommission entfällt, von 20.000 Euro auf 50.000 Euro pro Betrieb über einen Zeitraum von drei Jahren anzuheben. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hatte sich mehrfach für eine solche Ausweitung ausgesprochen.
Brüssel will zudem Kriterien für die Lieferverträge von Lebensmitteln aufstellen und die Bauern damit in eine bessere Verhandlungsposition bringen. Für die Landwirte kann es nach Einschätzung der EU-Kommission "wegen der schwächeren Verhandlungsposition der Landwirte und der Angst vor wirtschaftlichen Vergeltungsmaßnahmen der Abnehmer" schwierig sein, etwa auf fixe Preise zu beharren, wenn sich große Kunden wie Supermarktketten dagegen sperren.
Bislang können sich insbesondere Milchbauern häufig nicht auf einen vertraglich festgelegten Preis verlassen. Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter hatte sich deshalb für eine Änderung starkgemacht. Es sei eine "unsägliche Situation, dass Milchviehhalter ganz überwiegend erst nach der Lieferung ihrer Milch erfahren, welchen Preis sie dafür erhalten", erklärte der Verband in der vergangenen Woche. Der Milchindustrieverband, in dem die Molkereien vertreten sind, widersprach und kritisierte zusätzlichen bürokratischen Aufwand.
Künftig sollen laut Gesetzentwurf der EU-Kommission zwei Arten der Verträge möglich sein. Der Preis wäre demnach entweder im Vorhinein festgelegt oder an vereinbarte Kriterien wie die Produktionskosten oder die Marktpreise geknüpft. Das soll nicht nur für Milch, sondern für alle Agrarprodukte gelten, die Bauern an verarbeitende Betriebe oder Händler verkaufen. "Landwirtinnen und Landwirte verdienen es, von ihrer Arbeit angemessen leben zu können", erklärte EU-Agrarkommissar Christophe Hansen.
Ausgenommen von der Pflicht für solche Verträge sind Verkäufe an kleine Firmen und Einmannbetriebe sowie Fälle, in denen der Abnehmer direkt bei Lieferung bezahlt. Eine Ausnahme soll auch für Produkte gelten, die gratis abgegeben werden oder nicht mehr essbar sind.
In der EU gelten bereits weitere Regeln, die Bauern im Handel mit großen Abnehmern schützen sollen. So müssen leicht verderbliche Produkte innerhalb von 30 Tagen bezahlt und Verträge dürfen nicht einseitig geändert werden. Um die Einhaltung dieser Vorschriften auch über die Grenzen zwischen den EU-Ländern besser zu kontrollieren, sollen die zuständigen Behörden mehr Informationen austauschen.
M.Arya--BD